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Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden

• im speditionellen Gewahrsam auf 5, -- Euro/kg,

• bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg

• sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Im Falle einer Haftung nach den Bestimmungen der Montrealer Konvention ist Ziffer 27 ADSp nicht anzuwenden.

Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Agenten, Vertreter, Angestellte, Subunternehmer und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB. Art. 25 MÜ Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert. Ansonsten gelten die ADSp unverändert.

Ferner haftet der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden. Der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen haftet nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes.